Für die Temperaturüberwachung und allfällige Kalibrierungsvorgaben ist der jeweilige kantonale Apothekerverband zuständig. Wir berücksichtigen die für Ihren Kanton geltenden Rahmenbedingungen.
Die Anforderungen an Dokumentation und Kalibrierung können je nach Kanton variieren. Die abschliessende Beurteilung erfolgt gemeinsam in der Projektabklärung.
Die Betriebsart bestimmt die Grundinstallation. Zusätzliche Standorte und Stockwerke berücksichtigen wir separat.
Pro ausgewähltem Bereich wird ein Temperatursensor eingesetzt. Ein Sensor ist im Grundpreis enthalten, jeder weitere kostet CHF 125.–.
Bei der Selbstdispensation müssen die Temperatursensoren kalibriert und jährlich rekalibriert sein.
Zur Rekalibrierung müssen Sensoren normalerweise an ein externes Labor gesendet werden. Mit unserem Instandhaltungsvertrag übernehmen wir das jährlich für Sie, inklusive Anfahrtspauschale und Kleinmaterial. So haben Sie eine klare, planbare Kostenstruktur ohne unerwartete Zusatzkosten.
Ob und in welchem Umfang eine Kalibrierung erforderlich ist, hängt von Betrieb, Kanton und den gelagerten Produkten ab. Die abschliessende Beurteilung erfolgt gemeinsam in der Projektabklärung.
Mehrfachauswahl möglich. Jede weitere zu benachrichtigende Person kostet einmalig CHF 20.–.
Damit wir die Richtofferte auf Ihre Praxis ausstellen können. Die Angaben sind optional. Sie können die Offerte auch ohne erstellen.

